Für Spenden bis 300 EUR gilt der abgestempelte Einzahlungsbeleg als Spendenquittung. Für Spenden über 300 EUR wird automatisch eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Anschrift deutlich lesbar im Verwendungszweck anzugeben.
Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke und der Jugendhilfe durch Bescheinigung des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften, StNr. 99015/27996, seit 15.10.2004 als gemeinnützig anerkannt.
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und der Jugendhilfe im Sinne der Anlage 1 – zu §48 Abs. 2 EStDV – Abschnitt A Nr. 2 verwendet wird.